B-Plan und Änderung FNP REWE-Markt Mühlhäuser Straße

Öffentliche Bekanntmachung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE- Markt Mühlhäuser Str.“  der Gemeinde Unstrut- Hainich für den Ortsteil Großengottern

und der

8.Änderung Flächennutzungsplan Bereich Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE- Markt Mühlhäuser Str.“  der Gemeinde Unstrut- Hainich für den Ortsteil Großengottern

Hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und der 8.Änderung des Flächennutzungsplanes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2

Baugesetzbuch (BauGB) 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Unstrut-Hainich hat am 29.03.2023 mit Beschluss-Nr. 343-26-2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE-Markt Mühlhäuser Str.“ beschlossen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Unstrut-Hainich hat am 27.09.2023 mit Beschluss-Nr. 375-29-2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE-Markt Mühlhäuser Str.“ beschlossen.

Es wurde die frühzeitige Beteiligung durchgeführt.

In der Sitzung des Gemeinderates am 20.November 2024 wurden der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und 

die öffentliche Auslegung wurde beschlossen.

Lage des Plangebietes 

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Großengottern in dem Flur 12 und umfasst die Flurstücke 65/1, 275/67, 67/1, 466/67, 278/67, 279/67, 68, 69, 70, 671/71 

Geltungsbereich 

Das Plangebiet mit einer Größe von 13.204 m² liegt im Ortsteil Großengottern der Gemeinde Unstrut-Hainich, An der Mühlhäuser Str., B247 und wird begrenzt:  

• Im Norden durch die Mühlhäuser Str., B247

• Im Westen durch Feld- und Ackerflächen

• Im Osten durch Grünflächen

• Im Süden das Wegeflurstück 76/1 

Planungsziel 

Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel durch Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO die Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (hier Lebensmittelvollsortimenter mit einer Gesamtverkaufs-fläche von max. 1.900 m²) und den dazugehörigen Stellplätzen zu ermöglichen und damit die Nahversorgung des Ortsteils Großengottern zu sichern. 

Ein weiteres Ziel ist die geordnete Erschließung des Plangebietes durch die städtebauliche Neuordnung einer Freifläche.

Kompensationsmaßnahmen für die geplanten Baumaßnahmen verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft werden dabei im erforderlichen Rahmen ermittelt und festgelegt. Mit dem Bebauungsplan sollen die Probleme, die durch die Planung ausgelöst werden können, in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander im Hinblick auf ein nachhaltiges Gesamtkonzept gelöst werden. 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Unstrut-Hainich weist das Plangebiet bislang als Grünfläche aus. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplan 2023 sieht für das Plangebiet eine Sonderbaufläche vor. 

Der Bebauungsplan Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE-Markt Mühlhäuser Str.“ wird über die Anpassung im Zuge der 8. Änderung des Flächennutzungsplans aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Unstrut-Hainich entwickelt. 

Die Beteiligung erfolgt im Parallelverfahren.

Veröffentlichung im Internet

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den im Folgenden aufgeführten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Fachgutachten und Stellungnahmen im Internet veröffentlicht.

Natur- und Artenschutz

• Umweltbericht, Ute + Hagen Roßmann GbR, 2024, mit Darlegung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und der artenschutzrechtlichen Belange

Insbesondere mit Aussagen zur naturräumlichen Ausstattung des Plangebietes und zu vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für die Neuversiegelung sowie mit Aussagen zur Betroffenheit der Schutzgüter. 

Prognostizierte Umweltauswirkungen

Die Auswirkungen auf die Schutzgüter werden im Umweltbericht dargelegt. Neben den zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter erfolgt die Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zur Kompensation durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Ersatzmaßnamen finden innerhalb des Geltungsbereiches mit der zusätzlichen Bepflanzung mit Feldgehölzen und Bäumen statt.

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: 

Für die geplante Bebauung und Nutzung werden unbebaute Grünflächen des Marktgrundstücks in Anspruch genommen. Es handelt sich um Rasen und Bodendeckerflächen. Einzelnen jüngere Laubbäume müssen gefällt werden. Tierarten sind nicht betroffen.

Auswirkungen auf Fläche und Boden: 

Mit der Umsetzung der Planung kommt es durch die Flächeninanspruchnahme für Gebäude und Stellplätze sowie Medienverlegung und Entwässerungseinrichtungen zur Überprägung der Bodenfunktionen. Diese Funktionen im Naturhaushalt werden eingeschränkt. Mit der dauerhaften Begrünung und der Eingrünung des Geltungsbereiches mit Sträuchern und Baumpflanzungen am Standort werden die Bodenfunktionen auf den nicht überbauten Flächenanteilen gestärkt.

Auswirkungen auf das Wasser: 

Mit der Umsetzung der Planung erfolgen keine negativen Auswirkungen auf Oberflächengewässer.

Auswirkungen auf Klima und Luft: 

Mit der Umsetzung der Planung sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse verbunden.

Auswirkungen auf die Landschaft: 

Mit der Gestaltung und Flächennutzung erfolgt eine Veränderung des Landschaftsbildes durch die geplante bauliche Erweiterung des Marktgebäudes.

Auswirkungen auf den Menschen: 

Zur Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich. 

Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter: 

Erhebliche Beeinträchtigungen von Kultur- und sonstigen Sachgütern werden nicht prognostiziert.

Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern: 

Zwischen den einzelnen Umweltschutzgütern bestehen umfangreiche funktionale Wechselwirkungen. So führen beispielsweise die Versiegelungen von Böden zugleich zu Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion.

Schutzgebiete

Beeinträchtigungen von nationalen und europäischen Schutzgebieten müssen nicht befürchtet werden.

 

Weitere Gutachten zum:

Boden

• Baugrundgutachten vom 05.05.2011, Geotechnisches Ing.-Büro Wabra 

Insbesondere mit Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens im Plangebiet.

Immissionsschutz

• Schallimmissionsprognose vom 07.02.2024, SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH 

wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Stand 10.07.2024)

 

Stellungnehmer Themenbezug
Thüringer Landesamt f. Umwelt, Bergbau und Naturschutz Naturschutz, Wasserwirtschaft, Immisionsschutz, Geologie
Thüringer Landesamt f. Landwirtschaft und ländlichen Raum Naturschutz
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Naturschutz, Wasserwirtschaft, Immisionsschutz, Geologie
Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. Naturschutz, Artenschutz

 

Öffentliche Auslegung (Auslegungsfrist / - zeiten)

Die entsprechenden Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE-Markt Mühlhäuser Str.“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, des Verträglichkeitsgutachten und der Schallimmissionsprognose sowie die Begründung und der Planzeichnung zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans liegen gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch aus. 

 

Die vorgenannten Unterlagen sind in der Zeit 

                       vom 06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025

auf der Homepage www.lg-unstrut-hainich.de abrufbar.

 

Die öffentliche Auslegung der Planung findet darüber hinaus in der Zeit vom 

                                 06.01.2025 bis zum 07.02.2025

während folgender Dienststunden in der Gemeinde Unstrut-Hainich, Bauamt Großengottern, 99991 Unstrut-Hainich, Marktstraße 48 statt: 

 

Montag 

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Dienstag 

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Mittwoch 

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Donnerstag 

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Freitag 

09:00 - 12:00

 

 

Während des oben angegebenen Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden.

Die Stellungnahmen können auf dem schriftlichen Weg postalisch (Gemeinde Unstrut-Hainich, Bauamt Großengottern, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich) oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder zur Niederschrift abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den Beschlussfassungen über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE-Markt Mühlhäuser Str.“ nicht von Bedeutung ist. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Thüringischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.  

Die Offenlage wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Zehaczek

Bürgermeister 

Lage des Plangebietes 

 

 

 

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