In den Zuständigkeitsbereich des Standesamts fallen folgende Angelegenheiten:
- Beurkundung von Geburten
- Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen
- Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
- Vaterschaftsanerkennungen
- Beurkundung im Sterbefall
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Namenserklärung nach personenstandsrechtlicher Zuständigkeit
- Auskünfte zur Ahnenforschung aus Personenstandsbüchern
- Beratung zu Personenstandsfragen
- Beglaubigungen
- Jubiläen
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Friedhofs- und Bestattungswesen