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In den Zuständigkeitsbereich des Standesamts fallen folgende Angelegenheiten:

  • Beurkundung von Geburten
  • Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Beurkundung im Sterbefall
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden
  • Namenserklärung nach personenstandsrechtlicher Zuständigkeit
  • Auskünfte zur Ahnenforschung aus Personenstandsbüchern
  • Beratung zu Personenstandsfragen
  • Beglaubigungen
  • Jubiläen
  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • Friedhofs- und Bestattungswesen
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