In den Zuständigkeitsbereich des Hauptamtes fallen folgende Angelegenheiten:
Personal:
Hierzu gehören alle Aufgaben im Zusammenhang von der Begründung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Durchführung von Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes (ABM und AGH)
Öffentlichkeitsarbeit:
Veröffentlichung von Beschlüssen aus Sitzungen der kommunalen Gremien.
Arrangement des Amtsblattes.
Erstellung und Koordination der Veranstaltungspläne.
Wahlen:
Vorbereitung der einzelnen Wahlen, die in der Zuständigkeit der Gemeinden bzw. der Verwaltungsgemeinschaft liegen.
Satzungsrecht:
Erstellung und Veröffentlichung der gemeindlichen Satzungen nach Beschlussfassung durch die jeweiligen Gremien.
Versicherungswesen:
Vorbereitung des Abschlusses von Versicherungen für die gemeindlichen Gebäude.
Bearbeitung von Versicherungsfällen der Mitgliedsgemeinden als Geschädigte und Schadensverursacher.
Beschaffungswesen:
Beschaffung von Büromaterial
Repräsentationen und Ehrungen