Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03. Mai 2013 (BGBl I Seite 1084) darf die Meldebehörde Daten der Einwohner übermitteln. Es besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, gegen diese Datenübermittlungen Widerspruch einzulegen. Bürger, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, können dies ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich. Das Formular kann im Anhang heruntergeladen werden. Widersprüche, die bereits gegenüber dem Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen werden.
Die Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich bietet die Zahlung per Girocard an.
Zur Zahlung benötigen Sie Ihre Girocard (ehemals EC) sowie die Geheimnummer (PIN).
Die Bezahlung mit ausländischen EC-Karten, Kreditkarten und Geldkarten ist aber bis auf weiteres nicht möglich.