Das Bauamt ist Anlaufstelle für bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen (Baugesetzbuch, Thüringer Bauordnung) sowie zu Fragen der Förderung von Wohnbauten, des Denkmalschutzes und der Unterhaltung gemeindlicher Gebäude.
Bearbeitung von baurechtlichen Vorgängen:
Hierzu gehören städtebauliche Satzungen wie Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung, Klarstellungs- und Abrundungssatzung, Bebauungspläne sowie als verwaltungsinterne Planung die Flächennutzungspläne.
Bearbeitung von Stellungnahmen zu Bauanfragen:
Betreuung der Gebäude und baulichen Anlagen von Stadt und Gemeinden in der baulichen Unterhaltung.
Betreuung von Neubau- und Umbaumaßnahmen von Stadt und Gemeinden.
Hausnummernvergabe:
Der Antrag ist formlos mit Angabe der Flurstücksnummer und Baumaßnahme bzw. Veränderung einzureichen.
Ausbaubeiträge:
Ausbaubeitragssatzungen, Umsetung- und Bescheidung
Erschließungs- und Herstellungsbeiträge:
Umsetzung der Satzungen, Erarbeitung von Vereinbarungen
Grundstücksverwaltung/ Liegenschaften:
Auskunft in Grundstücksangelegenheiten, Vorkaufsrechte, Vorbereitung von Kaufverträgen
Baugrundstücke:
Verwaltung von gemeindeeigenen Baugrundstücken
Bauanfragen:
Beratung zu möglichen Standorten, Hilfe bei Abklärung mit Ver- und Entsorgungsträgern
Verkehrsanlagen:
Vorbereitung, Betreuung gemeindlicher Straßenbaumaßnahmen
Abbruch von Gebäuden:
Beurteilung gemäß Thüringer Bauordnung