im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 „Sonstiges Sondergebiet zur Erzeugung von Sonnenenergie am Kalkberg“ Gemeinde Schönstedt nach § 3 Abs. 1 und § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Verfahren des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 „Sonstiges Sondergebiet zur Erzeugung von Sonnenenergie am Kalkberg“ Gemeinde Schönstedt gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Auf dem Plangebiet soll aus diesem Grund ein Sondergebiet Photovoltaik ausgewiesen werden, um den Energiekonzepten des Bundeslandes Thüringen sowie der Bundesrepublik Deutschland Rechnung zu tragen (EEG 2023, ThürKlimaG etc.). Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrische Energie.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt hat am 18.11.2020 gleichzeitig die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Städtebaulichen Begründung (Teil B), dem vorläufigen Umweltbericht (Teil C) und eines Hydrogeologischen Gutachtens - Anlage I, eines Blendgutachtens - Anlage II und eines Baugrundgutachtens - Anlage III (Teil D) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, der Auswirkungen und Lösungen für die Neugestaltung des Plangebietes (Lageplan in der Anlage) zur Einsichtnahme und Erörterung in der Zeit vom

30.10.2023 bis einschließlich 05.12.2023

im Verwaltungssitz der Gemeinde Unstrut-Hainich, Großengottern, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich während folgender Zeiten:

montags von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 16.00 Uhr
dienstags von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 18.00 Uhr
mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 16.00 Uhr
donnerstags  von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 16.00 Uhr
freitags von 8.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann der Plan erörtert und von jedermann Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Stellungnahmen können schriftlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden oder elektronisch an das Bauamt übermittelt werden.

Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfes nachfolgend bzw. über das Internetportal des Planungsbüros Dr. Weise GmbH aus Mühlhausen www.pltweise.de im o.g. Zeitraum einsehbar.

Zöllner
Bürgermeister

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