B-Plan und Änderung FNP REWE-Markt Mühlhäuser Straße

Bekanntmachung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE- Markt Mühlhäuser Str.“ der Gemeinde Unstrut- Hainich für den Ortsteil Großengottern

und der

8. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE- Markt Mühlhäuser Str.“ der Gemeinde Unstrut- Hainich für den Ortsteil Großengottern

Hier: Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Unstrut-Hainich hat am 29.03.2023 mit Beschluss-Nr. 343-26-2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE-Markt Mühlhäuser Str.“ beschlossen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Unstrut-Hainich hat am 27.09.2023 mit Beschluss-Nr. 375-29-2023 in öffentlicher Sitzung die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWEMarkt Mühlhäuser Str.“ beschlossen.

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Großengottern in dem Flur 12 und umfasst die Flurstücke 65/1, 275/67, 67/1, 466/67, 278/67, 279/67, 68, 69, 70, 671/71

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Großengottern der Gemeinde Unstrut-Hainich, An der Mühlhäuser Str., B247 und wird begrenzt:

  • Im Norden durch die Mühlhäuser Str., B247
  • Im Westen durch Feld- und Ackerflächen
  • Im Osten durch Grünflächen
  • Im Süden das Wegeflurstück 76/1

Planungsziel

Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel durch Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO die Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (hier Lebensmittelvollsortimenter mit einer Gesamtverkaufs- fläche von max. 1.900 m²) und den dazugehörigen Stellplätzen zu ermöglichen und damit die Nahversorgung des Ortsteils Großengottern zu sichern.

Ein weiteres Ziel ist die geordnete Erschließung des Plangebietes durch die städtebauliche Neuordnung einer Freifläche.

Kompensationsmaßnahmen für die geplanten Baumaßnahmen verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft werden dabei im erforderlichen Rahmen ermittelt und festgelegt. Mit dem Bebauungsplan sollen die Probleme, die durch die Planung ausgelöst werden können, in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander im Hinblick auf ein nachhaltiges Gesamtkonzept gelöst werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Unstrut- Hainich weist das Plangebiet bislang als Grünfläche aus. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplan 2023 sieht für für das Plangebiet eine Sonderbaufläche vor.

Der Bebauungsplan Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE-Markt Mühlhäuser Str.“ wird über die Anpassung im Zuge der 8. Änderung des Flächennutzungsplans aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Unstrut-Hainich entwickelt.

Die Beteiligung erfolgt im Parallelverfahren.

Öffentliche Auslegung (Auslegungsfrist / - zeiten)

Die entsprechenden Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE-Markt Mühlhäuser Str.“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, des Verträglichkeitsgutachten und der Schallimmissionsprognose sowie die Begründung und der Planzeichnung zum Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans liegen gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch aus.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung der Planung findet in der Zeit vom

20. November 2023 bis zum 22. Dezember 2023

während folgender Dienststunden in der Gemeinde Unstrut- Hainich, Bauamt Großengottern, 99991 Unstrut-Hainich, Marktstraße 48 statt:

montags von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 16.00 Uhr
dienstags von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 18.00 Uhr
mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 16.00 Uhr
donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 16.00 Uhr
freitags von 8.00 - 12.00 Uhr

 

Während des oben angegebenen Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Planvorentwurf abgegeben werden.

Die Stellungnahmen können auf dem schriftlichen Weg postalisch (Gemeinde Unstrut-Hainich, Bauamt Großengottern, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich) oder per E-Mail an Bauamt oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den Beschlussfassungen über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel „REWE-Markt Mühlhäuser Str.“ nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Thüringischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Zehaczek
Bürgermeister

 

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