Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024

Amtliche Bekanntmachung über die Durchführung eines Anhörungsverfahrens zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (DS 7/8231)

Verbrennung von pflanzlichen Abfällen/ Brauchtumsfeuer

Seit 01.01.2016 sind keine Verbrennungen pflanzlicher Abfälle in Thüringen erlaubt außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen gemäß Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung.

Somit ist das Entzünden eines Feuers zum Zweck der Beseitigung von Pflanzenabfällen verboten. Der Wegfall der Traditionsfeuer (Osterfeuer, Maifeuer....) auf Grund der aktuellen Situation (Coronakrise), stellt keine Grundlage zur Änderung der geltenden Gesetzmäßigkeiten dar. Die anfallenden Abfälle sind von den Bürgern bis zur möglichen Verbringung in eine geeignete Anlage, auf dem eigenen Grundstück zu lagern bzw. wenn möglich, zu kompostieren.

Bis auf Weiteres ist es untersagt diverse Brauchtums-, Traditions- und auch Lagerfeuer (offene Feuer) durchzuführen. Das Feuer in einer Feuerschale (Ø bis 1m) ist erlaubt und genehmigungsfrei. Dieses soll ausschließlich dem Zweck als Licht- und Wärmequelle, zum Kochen oder Grillen dienen. Es darf nur trockenes und unbehandeltes Holz verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden nach den entsprechenden Verordnungen, Gesetzen geahndet.

Aktualisierte Lärmkarten

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 34. BImSCHV

Durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie wurde eine Lärmkartierung für die Gemeinden Unstrut-Hainich und Schönstedt durchgeführt. Unter folgenden Links sind die aktualisierten Karten (2022) einsehbar.

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